Die geltenden Anti-Covid-Maßnahmen auf einen Blick
Das Erzbischöfliche Ordinariat teilt mit (XXVI)
Zur Rentrée 2021 ruft das Erzbischöfliche Ordinariat die wichtigsten geltenden Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung in Erinnerung.
Gottesdienste
Die Maximalzahl für Gottesdienstteilnehmer beläuft sich auf 300 Personen. Die anderen Maßnahmen – Abstandsregel, Masken- und Sitzpflicht – bleiben unverändert in Kraft.
Die Maskenpflicht entfällt für den (Haupt)zelebranten, außer während der Kommunionausteilung, sowie für die Lektoren und den Kantor während ihres Dienstes. (Haupt)zelebrant und Kommunionspender desinfizieren ihre Hände vor dem Austeilen der Kommunion. Die Mundkommunion bleibt untersagt.
Die Zahl der MinistrantInnen ist unter Wahrung der Abstandsregel nicht mehr beschränkt. Die Kollekte durch MinistrantInnen oder andere dafür beauftragte Personen während des Gottesdienstes ist zulässig.
Den Chören ist es gestattet, ohne Maske und Abstand im Gottesdienst zu singen, vorausgesetzt die Zahl der Sängerinnen und Sänger überschreitet 10 Personen nicht. Ab 11 Personen ist die Abstandsregel einzuhalten. Der Gebrauch von Gesangbüchern im Gottesdienst ist wieder gestattet.
Weiter ist darauf zu achten, dass am Eingang Desinfektionsmittel für alle Gottesdienstteilnehmer zur Verfügung stehen, Gehwege möglichst als Einbahnwege gekennzeichnet und Sitzplätze ausgewiesen sind. Die Weihwasserbecken bleiben leer.
Prozessionen
Prozessionen und andere Gemeinschaftsaktivitäten im Freien sind erlaubt. Die maximale Teilnehmerzahl bei Prozessionen ist auf 50 Personen beschränkt. Maskenpflicht und Abstandsregel sind einzuhalten.
Katechese
Katechesegruppen im Kinder- und Jugendbereich können ihre Aktivitäten in Gruppen von maximal 30 Teilnehmern wieder aufnehmen. Keine Maskenpflicht besteht für Kinder bis 6 Jahren, für Gruppen bis maximal 10 Personen auf Sitzplätzen sowie bei Aktivitäten im Freien. Für Gruppen ab 11 Personen gilt ab dem Cycle 2 Maskenpflicht; die Distanzpflicht entfällt. Die KatechetInnen sind gehalten, für eine gute Durchlüftung der entsprechenden Räumlichkeiten zu sorgen.
CovidCheck
Einzelne Gottesdienste, Konzerte und andere Aktivitäten im kirchlichen Rahmen können als CovidCheck-Veranstaltung ausgewiesen werden. Das entsprechende Formular steht auf der Seite https://covid19.public.lu/de/covidcheck/system.html zur Verfügung und ist rechtzeitig im Vorfeld der Veranstaltung einzureichen. Der Veranstalter ist verantwortlich für die Überprüfung der Einhaltung der 3G-Regel.



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