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Katechese und Erstkommunionfeiern
Das Erzbischöfliche Ordinariat teilt mit (XX) (25.1.2021)
In sanitärer Hinsicht haben sich in den letzten Wochen wichtige Parameter zur Einschätzung der Gefahrenlage in Bezug auf die Corona-Pandemie verbessert. Die derzeitige Entwicklung ist erfreulich, aber instabil. Es ist nicht vorhersehbar, wie sich die Lage in den kommenden Wochen und Monaten weiterentwickeln wird. Experten warnen allerdings vor möglichen negativen Auswirkungen aufgrund von neuen Virus-Mutanten. Die Impfungen werden sich noch über Monate hinziehen.
In pastoraler Hinsicht leidet insbesondere die Katechese unter den bisherigen Regelungen. Eine Rückkehr zur Präsenzkatechese unter Beachtung der Hygiene- und Abstandsregeln ist angezeigt, damit die Beziehung zu den Kindern und Jugendlichen nicht abreißt und Wissensrückstände nicht uneinholbar werden. Zudem stellt sich in den Pfarreien die Frage der Erstkommunionfeiern.
Auf diesem Hintergrund gibt das Erzbischöfliche Ordinariat folgende Empfehlungen:
1. Katechese
Die von der Regierung bis zum 21. Februar 2021 verlängerten Bestimmungen erlauben Katechese mit physischer Präsenz unter den folgenden Bedingungen:
- Die Teilnehmer werden festen Gruppen zugeordnet;
- Die maximale Teilnehmerzahl pro Gruppe beträgt 10 Personen, wobei die Gruppenleiter und sonstige Helfer nicht inbegriffen sind;
- Alle Teilnehmer ab dem 6. Lebensjahr tragen während der ganzen Dauer der Katechese einen Mund- und Nasenschutz;
- Die Zwei-Meter-Abstandsregel ist nach Möglichkeit einzuhalten.
Geeignete Kirchen können über den gottesdienstlichen Gebrauch hinaus auch für katechetische Zwecke genutzt werden.
Wir bitten die Verantwortlichen nach Möglichkeit vollständig oder teilweise zur Präsenzkatechese zurückzukehren. Wenn aus örtlichen Einschränkungen nur eine teilweise Aufnahme der Präsenzkatechese möglich ist, so ist den Kommunionkindern der Vorzug zu gewähren.
2. Kommunionfeiern
Aufgrund der unsicheren Gefährdungslage, der erhöhten Ansteckungsgefahr bei Familientreffen und der hohen Wahrscheinlichkeit, dass viele Beschränkungen wenigstens bis in die Sommermonate andauern werden, empfehlen wir eine Verlegung der Erstkommunionfeiern entweder in die Zeit unmittelbar vor Ferienbeginn oder in die Zeit nach den Sommerferien.
Diese Empfehlung schließt nicht aus, dass Pfarreien aufgrund von eigenen Erwägungen den traditionellen Kommuniontag unter den dann geltenden Einschränkungen beibehalten.
In allen Fällen ist darauf zu achten, dass die Kinder eine ausreichende Vorbereitung erhalten.
Luxemburg, den 25. Januar 2021
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